Qualitätsmanagement.
Die erste Planung zur QM-Pflicht in Zahnarztpraxen besteht aus dem Jahre 2004 nach §135a und §136b. Jede Zahnarztpraxis ist ab dem 01.01.2011 verpflichtet, Prozesse wie Hygiene, Aufbreitung rotierender Instrumente, Ausbildung der ZMF oder Praxisabläufe zu dokumentieren. Stellen Sie sich dieses Handbuch vor wie eine Aufbauanleitung von Ikea. Jeder versucht, es am Anfang auf seine Art und Weise aufzubauen. Doch spätestens wenn eine Schraube übrig bleibt, schaut man doch in die Anleitung.
Mit diesem Handbuch findet sich jeder neue Angestellte sofort zurecht, da die einzelnen Abläufe und Abwicklungen genau dokumentiert werden müssen. So erspart man sich Zeit beim Einarbeiten und hat zusätzlich eine Hilfestellung für Auszubildende und das gesamte Praxis Team.
Sicher ist es anfangs schwer, einzelne Prozesse schriftlich niederzulegen und zu definieren. Doch sind diese erst einmal verfasst und an jeden Mitarbeiter kommuniziert worden, werden diese sehen, dass die Abläufe schnell zur Routine werden und in Fleisch und Blut übergehen.
Wir haben schon von Praxen gehört, die können sich gar nicht mehr vorstellen, dass sie früher mal anderes gearbeitet haben. Wichtig ist jetzt, es nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Es laufen bereits die ersten Praxisbegehungen, doch ernst wird es ab 01.01.2011. Bei Verstößen oder unsachgemäßem Umgang kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3000 Euro geahndet werden. Diese Kosten kann und möchte sich jeder Zahnarzt sparen. Gerade in der momentanen wirtschaftlichen Lage, wo jeder seinen Einkauf optimiert und Konsequenzen (aus was?) gezogen werden, sollte man Kosten die unnötig entstehen, vermeiden.
Was müssen Sie tun?
Grundsätzliche Anforderungen:
- Erheben und Bewerten des IST-Zustandes
- Definition von Zielen
- Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeit
- Ausbildung und Anleitung der Beteiligten
- Durchführung von Änderungsmaßnahmen
- Erneute Erhebung des IST- Zustandes
- Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von QM-Maßnahmen
Wenn Sie bereits die gesetzlichen Richtlinien beachten, haben sie einen Großteil Ihrer Arbeit bereits umgesetzt. Es geht nun noch darum, diese schriftlich festzulegen und Verantwortliche zur Bewachung und Sicherstellung zu definieren.
- die allg. Behandlungsrichtlinie der KZV
- die IP-Richtlinien
- die FU-Richtlinien
- die ZE-Richtlinien
- die Festzuschussrichtlinien
- die KFO-Richtlinien
- der Bundesmantelvertrag BMV-Z/EKV-Z
- die Röntgenverordnung
- die Hygienerichtlinien (RKI-Richtlinien)
- die Vorgaben zum Datenschutz
Diese Vorgaben sind nicht für das QM-Handbuch, sondern in den Praxen in dokumentierter Form bereits vorhanden. Sie finden diese in Ihrer Vertragsmappe der KZV.



Das eigentliche Qualitätsmanagment wird durch spezifische Instrumente charakterisiert. Dokumentationshilfen, strukturelle Elemente die den Praxisablauf transparent beschreiben.
- Checklisten für organisatorische Abläufe
- Praxishandbuch
- Fehlermanagement
- Notfallmanagement
- Orientierung am Stand der Wissenschaft
- Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen
- Fachliche Fortbildungen
- Weiterbildungs-, Fortbildungsmaßnahmen
- Patientenberatung, Patientenaufklärung, Patienteninformationen
- Förderung Patientenmithilfe, - selbsthilfe
- Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe
- Beschwerdemanagement
Geht man nun die einzelnen Schritte durch und erfüllt die notwendige Dokumentation, haben sie Ihre Arbeit schon gemacht. Teilen Sie den einzelnen Punkten jemandem zu, der diese überwacht, kontrolliert und ggf. optimiert.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen fordern nach Ablauf von 4 Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie jährlich min. 2% der Vertragszahnärzte dazu auf, eine schriftliche Dokumentation vorzulegen. Diese Ergebnisse sind an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zu melden, die spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dem gemeinsamen Bundesausschuss jährlich über den Umsetzungsstand des eingerichteten QM in den Praxen berichtet. Nach Ablauf der 4-Jahres-Pflicht, also dem 01.01.2011, werden die Länder KZVen einen definierten Prozentsatz der Praxen auswählen.
Von uns erhalten Sie ein paar hilfreiche Tipps, oder sprechen Sie Ihren Kundenberater direkt am Telefon darauf an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung oder Beantworten Ihrer Fragen. 0800/200 2332.
